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Kosten

Meine psychotherapeutische Praxis in Hofheim am Taunus ist eine reine Privatpraxis

 

Die Verhaltenstherapie ist als wissenschaftlich erprobte Methode anerkannt. Demzufolge wird die Therapie von der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe vollständig oder anteilig übernommen (je nach abgeschlossenem Vertrag).

Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.

 

Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Jedoch ergeben sich als Selbstzahler einige Vorteile, welche Sie hier nachlesen können.

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Bitte vereinbaren Sie bei mir einen Termin für ein Erstgespräch per E-Mail oder Kontaktformular (siehe Kontakt).

 

Für die Anmeldung wird keine ärztliche Überweisung benötigt!

 

Das Erstgespräch soll zur Klärung organisatorischer Fragen und des Behandlungsanlasses dienen. Meist ist es sinnvoll, bei jüngeren Kindern zunächst einen Termin mit den Erziehungsberechtigten allein zu führen.

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

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Die Anzahl der übernommenen Psychotherapie-Sitzungen variiert je nach privater Krankenversicherung und hängt von den individuellen Tarifbedingungen ab, die Sie mit Ihrem Anbieter vereinbart haben. Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen nochmals sorgfältig zu prüfen.

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Bitte beachten Sie die neuen Abrechnungsempfehlungen der psychotherapeutischen Privatversorgung, die seit dem 01.07.2024 gelten. Je nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen werden möglicherweise die Kosten von Ihrer Kasse nicht vollständig übernommen. Hierbei sind etwaige Differenzen von Ihnen privat zu tragen.

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Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über die für Sie geltenden Konditionen zu informieren und gegebenenfalls erforderliche Antragsformulare vor dem Erstgespräch anzufordern.

 

Folgende Punkte könnten Sie erfragen:

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  • Ist Psychotherapie mitversichert?

  • Welche Formulare werden zur Antragsstellung benötigt?

  • Ist die neue Reform vom 01.07.24 bereits bekannt und wird umgesetzt? Wird zwischen Kurz- und Langzeittherapie unterschieden oder gibt es nur ein festes Kontingent pro Kalenderjahr?

  • Sind in diesem Kontingent die Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen (Probesitzungen) und die ggf. notwendigen Elterngespräche enthalten oder kommen diese additiv hinzu?

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Am besten fordern Sie hierzu schriftliche Informationen an.

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Das Honorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut_innen (GOP).

Beihilfeberechtigte

Die Kosten einer Psychotherapie werden durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen übernommen.

 

Bitte informieren Sie sich über die geltenden Formalitäten bei der jeweiligen Beihilfestelle und fordern bitte die notwendigen Unterlagen zur Antragsstellung an (siehe Informationen zur privaten Krankenversicherung).

Psychotherapie Anne Lehnert KJP

Selbstzahler_innen

Sie können gerne auch als Selbstzahler meine Leistungen in Anspruch nehmen, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus.

 

Hierfür gibt es viele Vorteile:

  • Die Wartezeiten sind verkürzt, da keine Bewilligung durch die Krankenkasse nötig ist.

  • Zusätzlich wird die in Anspruch genommene Leistung nicht von der Krankenkasse dokumentiert. Dies kann insbesondere für eine zukünftige Beamtenlaufbahn hilfreich sein.

 

Die Gebühren für Selbstzahler_innen orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut_innen (GOP) und beträgt aktuell 167,58€ pro Sitzung. Das Honorar wird direkt an Sie privat in Rechnung gestellt.

Finanzierung über das Jugendamt

Als betroffene Eltern oder Erziehungsberechtigte können Sie beim Jugendamt ambulante Psychotherapie beantragen, als

 

  • "Hilfe zur Erziehung" im Kontext von pädagogischen Leistungen (gem. §27 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) und

  • als Bestandteil der "Eingliederungshilfe" (gem. §35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes).

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Der für den Wohnort zuständige Fachdienst muss kontaktiert werden. Erst nach Feststellung des Therapiebedarfs durch diesen Fachdienst werden die Kosten vom Jugendamt übernommen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Zu gerne würde ich Ihnen als Kassenpatienten einen Therapieplatz anbieten. Aktuell wird jedoch der Zugang gesetzlich Versicherter zu Privatpraxen zunehmend erschwert.

 

Das ‚Kostenerstattungsverfahren‘ wird immer seltener akzeptiert, was ich sehr bedaure.

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Daher können gesetzlich Versicherte aktuell nur als Selbstzahler_innen in meiner Praxis behandelt werden.

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Selbstzahler
Kontakt

Kontaktanfrage

Regelmäßig werden Therapieplätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre) in meiner Privatpraxis am Standort Hofheim am Taunus frei. Bitte beachten Sie, dass ich perspektivisch keine Termine nach 15:30 Uhr aufgrund meiner eigenen kleinen Kinder anbieten kann. 

 

Nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine E-Mail, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Telefonisch bin ich sehr schlecht erreichbar.

Psychotherapie Lehnert

Kirschgartenstr. 6
65719 Hofheim am Taunus

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Tel.: +49 6198 - 51989 45

Fax: +49 6198 - 51989 47

info@psychotherapie-lehnert.de

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Hinweis:

Google führt manchmal auf die falsche Hausseite. Der Eingang der Praxis ist nicht bei dem großen Parkplatz "Am Untertor" und nicht bei den Ladengeschäften, sondern auf der anderen Seite. Die Praxis befindet sich im 1. Stock, rechte Tür. 

Ein barrierefreier und behindertengerechter Aufzug ist nicht vorhanden.

Danke für Ihre Nachricht!

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